Staatssekretär Dr. Kippels bekräftigt Umsetzung einer Apothekenreform gemäß Koalitionsvertrag

ABDA-Präsident Thomas Preis (Bild rechts) und Staatssekretär Dr. Georg Kippels waren bereits am Rande des Landesparteitages der CDU NRW am 30.8.2025 in Bonn im intensiven Austausch.
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit, Dr. Georg Kippels, bekräftigte am vergangenen Samstag im Rahmen der Klausurtagung des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. in Willich die Umsetzung einer Apothekenreform gemäß der im Koalitionsvertrag im Kapitel zu „Apotheken“ festgelegten Eckpunkte. „Wir nehmen das, was im Koalitionsvertrag gemeinschaftlich erarbeitet wurde, sehr ernst“, betonte der Gesundheitsexperte, der das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs nunmehr seit vier Monaten bekleidet. Darüber hinaus machte er auch deutlich, dass Apotheken vor Ort ein unverzichtbarer Bestandteil insbesondere auch in der weiteren Ausgestaltung des Gesundheitswesens seien. Für die Forderung einer schnellen Honorarerhöhung, der auch der ABDA-Präsident Thomas Preis im Gespräch mit Dr. Kippels als AVNR-Vorsitzender nochmals Nachdruck verlieh, zeigte der Staatssekretär vollstes Verständnis und sagte, dass Apotheken eben nicht wie andere Betriebe die wirtschaftliche Lage aus eigenem Antrieb verändern könnten. Er wolle sich dafür einsetzen, eine Geschäftsgrundlage für die knapp 17.000 Apotheken zu entwickeln, die in die Zukunft trage.
Deutliche Kritik an weiterer Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung und Retaxgebaren der Krankenkassen
In Bezug auf den Versandhandel mit Arzneimitteln durch internationale Großkonzerne und weiteren rein verkaufsorientierten Angeboten im Gesundheitsbereich stellte Kippels klar: „Wir wollen keine weitere Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung, denn das konterkariert den ordnungsgemäßen Versorgungsauftrag der Apotheken vor Ort.“ Überdies kündigte er dringenden Handlungsbedarf beim Retaxgebaren der Krankenkassen an. Er verwies dabei auf ein aktuelles Beispiel, wo ein Apotheker einen Patienten versorgt habe, aber aufgrund eines formalen Fehlers 5.700 Euro von der Krankenkasse nicht erstattet bekam. Das seien Sanktionen, so Kippels, die in einem keinem Verhältnis stünden, weil der Patienten keinen Schaden hatte, sondern versorgt wurde. Zu der im BMG in Bearbeitung befindlichen Apothekenreform wollte sich der Staatssekretär nicht näher äußern und verwies hierbei auf die Rede der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf dem Deutschen Apothekertag in der kommenden Woche in Düsseldorf.