Nächste Abgabephase von FFP2-Masken startet am 16.02.2021

Coupons der ersten Phase noch bis Ende Februar in Apotheken vor Ort einlösbar

Quelle: ABDA

Am morgigen Dienstag, 16.02.2021, startet die nächste Abgabephase von FFP2-Masken. Anspruchsberechtigte Versicherte können dann bis zum 15.04.2021 gegen Vorlage des zweiten Berechtigungsnachweises (Voucher) ihrer Krankenkassen weitere sechs FFP2-Masken in ihrer Apotheke vor Ort abholen. Bei der Abholung ist ein Eigenanteil von zwei Euro zu leisten. „Nach unserer Einschätzung sind erst etwa drei Viertel der ersten Berechtigungsnachweise eingelöst worden. Ein Grund ist auch, dass immer noch nicht alle Krankenkassen die Gutscheine vollständig versandt haben“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V. Anspruchsberechtigte müssten sich aber keine Sorgen machen. Die Einlösung des ersten Berechtigungsscheins sei noch bis Ende Februar möglich, so Preis weiter. Der zweite Berechtigungsschein ist sogar bis zum 15. April gütig.

In den nächsten Tagen erhalten auch Empfänger von ALG II und deren Angehörige die Schreiben ihrer Krankenkassen für zehn FFP2-Masken, die sie gegen Vorlage des Schreibens der Krankenkasse und ihrem Personalausweis bis zum 06. März 2021 kostenfrei in der Apotheke vor Ort abholen können.

Nachweislich wirksame Präventionsmaßnahme

„Seit Mitte Dezember 2020 werden über 34 Mio. Anspruchsberechtigte über die Apotheken vor Ort mit hochwertigen FFP2-Masken versorgt. In dieser Zeit ist auch die Anzahl der Neuinfektionen von gut 20.000 Neuinfektionen pro Tag bis heute teilweise deutlich unter 10.000 täglich gesunken“, verdeutlicht Preis. „Neben den Lockdown-Maßnahmen, den Hygiene-Regeln ist ganz sicher auch die flächendeckende Anwendung von FFP2-Masken eine nachweislich wirksame Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, so Preis weiter. „Gerade wegen der mutierten Varianten und der noch nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Corona-Impfstoffe ist das Tragen von FFP2-Masken aktuell besonders wichtig“, betont Preis.

Cookie-Einstellungen

Notwendige Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website zuständig, indem sie Kernfunktionalitäten ermöglichen, ohne die unsere Website nicht richtig funktioniert. Diese Cookies können nur über Ihre Browser-Einstellungen deaktiviert werden.

Anbieter:

Apothekerverband Nordrhein e.V.

Datenschutzerklärung