„Mit guten Ideen gemeinsam vorangehen“
Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg absolviert Betriebspraktikum in Kölner Apotheke
Auf Einladung von Thomas Preis absolvierte Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, am Mittwoch, 31.08.2022, ein Betriebspraktikum in der Kölner Apotheke des Vorsitzenden vom Apothekerverband Nordrhein e.V. Zwei Stunden nahm sich der Chef der größten gesetzlichen Krankenversicherung in NRW Zeit, um sich umfangreich über die qualitätsgesicherten Abläufe sowie die aktuellen An- und Herausforderungen in der Apothekenpraxis zu informieren. Dabei zeigte er großes Interesse an allen Leistungsbereichen, insbesondere auch an der Arbeit im Labor bei der Herstellung von Rezepturen.
Neben den Abläufen in der Apotheke wurden im Austausch mit Thomas Preis auch drängende Apothekenthemen erörtert, insbesondere auch der Umgang mit E-Rezepten und den aus Apothekersicht in der Einführungsphase schwer zu kalkulierenden Fehlerquellen. Hier wurde die Notwendigkeit einer Friedenspflicht mit dem Ziel, Vollabsetzungen zu vermeiden und eine unterbrechungsfreie Versorgung der Patienten zu sichern, erörtert. Wältermann kündigte an, hier im Gespräch bleiben zu wollen.
Kernkompetenz von Apotheken stärker nutzen
Der Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg, der als bundesweit erster Kassenchef Grippeimpfungen in Apotheken ins Gespräch gebracht hatte und infolgedessen auch die Umsetzung des ersten Modellprojektes in Deutschland dazu aktiv mit begleitet hatte, will die Kernkompetenzen der Apotheken künftig stärker nutzen, insbesondere bei der Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit der Versicherten, Stichwort „Polypharmazie“.
Thomas Preis war sehr dankbar für den intensiven Austausch mit Herrn Wältermann, der in sehr guter Atmosphäre verlief: „Mit Herrn Wältermann und der AOK Rheinland/Hamburg haben wir einen sehr konstruktiven Vertragspartner, dem auch ein partnerschaftlicher Umgang miteinander wichtig ist“, so Preis. Bei dringendem Handlungsbedarf in kritischen Situationen seien auch kurzfristige Vereinbarungen möglich, so Preis. Beispielhaft dafür stehe die Vereinbarung zur Lockerung der Rabattverträge anlässlich der Coronapandemie im März 2020, die zunächst in Nordrhein verhandelt wurde und bis heute bundesweit Bestand habe. Auch in Zukunft wolle man gemeinsam mit guten Ideen vorangehen.