Slush-Ice: Apotheken in Nordrhein informieren über mögliche Gesundheitsrisiken für Kinder
Knallige Farben, süßer Geschmack und eine eisige Erfrischung: Slush-Ice gehört für viele Kin-der zum Sommer einfach dazu. Ob im Freibad, auf der Kirmes, im Freizeitpark oder in der Fußgängerzone: Die halbgefrorenen Getränke sind nahezu überall erhältlich.

Bunt, süß und eiskalt: Slush-Ice kann für kleinere Kinder gesundheitliche Risiken bergen. (Quelle: Adobe Stock, Vitalii Shkurko)
Weniger bekannt ist, dass viele Slush-Ice-Produkte den Zusatzstoff Glycerin (E 422) enthalten. Er sorgt dafür, dass das Getränk seine typische halbgefrorene Konsistenz behält. Nach aktuellen wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Hinweisen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können insbesondere kleinere Kinder bereits durch vergleichsweise geringe Mengen an Slush-Ice so viel Glycerin aufnehmen, dass gesundheitliche Beschwerden auftreten können. Die Apotheken in Nordrhein informieren deshalb über mögliche Risiken und beraten Eltern, worauf sie beim Kauf und Verzehr achten sollten.
Was ist Glycerin?
Glycerin ist ein farbloser, leicht süßlich schmeckender Stoff, der natürlicherweise in Fetten vorkommt. In der Lebensmittelherstellung ist er als Zusatzstoff E 422 zugelassen und wird unter anderem verwendet, damit Slush-Ice seine typische Konsistenz behält. Für aromatisierte Getränke gibt es derzeit keine gesetzlich festgelegte Höchstmenge. Hersteller dürfen Glycerin in der Menge einsetzen, die technologisch erforderlich ist.
„Viele Eltern halten Slush-Ice für eine harmlose Sommererfrischung. Dass die Getränke Glycerin enthalten können und dieser Zusatzstoff insbesondere für kleinere Kinder problematisch sein kann, wissen die wenigsten“, erklärt Apotheker Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. „Deshalb möchten wir Eltern mit verständlichen Informationen dabei unterstützen, gesundheitliche Risiken besser einzuschätzen.“
Steckt in jedem Slush-Ice Glycerin?
Nicht jedes Slush-Ice enthält Glycerin. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung enthielten jedoch rund zwei Drittel der untersuchten Proben den Zusatzstoff.
Bei abgepackten Produkten muss Glycerin als Zusatzstoff E 422 in der Zutatenliste angegeben werden. Anders sieht es bei lose verkauftem Slush-Ice aus, das etwa im Freibad, auf Volksfesten oder in Freizeitparks angeboten wird. Dort fehlen häufig Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen. Eltern können deshalb oft nicht erkennen, ob das Getränk Glycerin enthält und in welcher Menge.
„Gerade diese fehlende Transparenz macht eine bewusste Entscheidung schwierig“, erläutert Apotheker Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein.. „Wer keine Informationen über die Inhaltsstoffe erhält, sollte nachfragen oder im Zweifel auf das Produkt verzichten, insbesondere bei kleineren Kindern.“
Welche gesundheitlichen Risiken kann Glycerin verursachen?
Glycerin ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und für die Allgemeinbevölkerung grundsätzlich unbedenklich. Werden jedoch innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen, kann der Stoff den Wasserhaushalt des Körpers beeinflussen und insbesondere bei Kindern gesundheitliche Beschwerden verursachen.
Mögliche Symptome sind unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit und Durchfall. In Einzelfällen wurden auch Sehstörungen oder Hörbeeinträchtigungen beschrieben. Besonders empfindlich reagieren kleinere Kinder, da sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Aufnahmemengen erreichen können.
„Ob Beschwerden auftreten, hängt unter anderem vom Körpergewicht, der konsumierten Menge und dem tatsächlichen Glyceringehalt des Produkts ab“, erklärt Apotheker Thomas Preis. „Diese Faktoren können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf jedoch kaum einschätzen.“
Kann schon ein Slush-Ice zu viel Glycerin enthalten?
Schon eine kleine Menge glycerinhaltigen Slush-Ices kann für kleinere Kinder negative Auswirkungen haben. Das zeigen Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Bei einem fünfjährigen Kind mit einem Körpergewicht von etwa 20 Kilogramm kann unter Um-ständen bereits eine Trinkmenge von weniger als 100 Millilitern den von der EFSA abgeleiteten gesundheitlichen Referenzwert für die einmalige Aufnahme erreichen.
Die Apotheken in Nordrhein empfehlen Eltern deshalb, insbesondere jüngeren Kindern möglichst kein glycerinhaltiges Slush-Ice anzubieten oder den Konsum deutlich zu begrenzen. Treten nach dem Verzehr Beschwerden wie Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit oder ungewöhnliche Müdigkeit auf, sollte vorsorglich ärztlicher Rat eingeholt werden.
„Unser Anliegen ist eine sachliche Aufklärung, nicht Verunsicherung“, betont Dr. Armin Hoffmann. „Die Apotheke vor Ort hilft dabei, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse verständlich einzuordnen und individuelle Fragen kompetent zu beantworten.“
Das Wichtigste auf einen Blick:
•Glycerin (E 422) sorgt bei Slush-Ice-Produkten für die typische Konsistenz.
•Besonders kleinere Kinder können bereits nach kleinen Portionen Slush-Ice kritische Glycerinmengen aufnehmen.
•Mögliche Beschwerden: Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel und Benommenheit.
•Das BfR empfiehlt: Wer gesundheitliche Risiken sicher vermeiden möchte, sollte auf glycerinhaltiges Slush-Ice verzichten, insbesondere bei kleineren Kindern.
•Bei Beschwerden nach dem Verzehr sollten Eltern ärztlichen Rat einholen. Die Apotheken vor Ort beraten kompetent und individuell.