Frühjahrsempfang des Apothekerverbandes Köln e.V.

Der für Apotheken zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Georg Kippels sicherte „kompromisslose Dialogbereitschaft in bewegten Zeiten“ zu

Auf dem Frühjahrsempfang des AV Köln am 27.05.2026 in der Wolkenburg, Köln (v.l.n.r.): Andree Haack, Thomas Preis und Dr. Georg Kippels.

Auf dem Frühjahrsempfang des Apothekerverbandes Köln e.V. am 27.05.2026 in der Wolkenburg versammelten sich hochkarätige Gäste aus dem Gesundheitswesen. ABDA-Präsident Thomas Preis konnte in seiner weiteren Funktion als Vorsitzender des Apothekerverbandes Köln e.V. den Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium, Dr. Georg Kippels, und Andree Haack, Beigeordneter der Stadt Köln für das Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales, begrüßen.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Apotheken vor Ort mahnte der Beigeordnete der Stadt Köln insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel dringenden politischen Handlungsbedarf an. Denn nicht nur die Kölner Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung, sondern auch die Stadt Köln. „Dass es Sie gibt, lange und möglichst viele“, müsse weiterhin sichergestellt sein, so Haack, und sicherte in diesem Zuge die Unterstützung der Stadt zu. 

Anhaltende Schließungswelle bei Apotheken

Zuvor hatte auch Thomas Preis in seiner Begrüßungsansprache auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken Bezug genommen und verwies dabei auf die weiterhin hohe Schließungswelle von Vor-Ort-Apotheken. Allein in der Stadt Köln gebe es nur noch rund 200 Apotheken und damit 30 Prozent weniger Betriebsstätten als noch im Jahr 2010. Das am 22. Mai 2026 im Bundestag verabschiedete Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) werde die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger zwar stärken, so Preis, um das Apothekensterben zu stoppen, werde jedoch dringend die versprochene Fixumserhöhung auf 9,50 Euro benötigt. Mit dem zeitgleichen Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament ab dem 1. Januar 2027 zu erhöhen, gehe man jedoch nach kleinen Schritten nach vorne jetzt wieder entscheidend zurück bei der Apothekenstärkung. Daher werde man von Seiten der Apothekerschaft das GKV-Spargesetz in der jetzt beginnenden parlamentarischen Phase sehr kritisch begleiten. Insbesondere nach dem ApoVWG und vor dem Hintergrund der Primärversorgung wolle man den heilberuflichen Austausch mit der Ärzteschaft weiter stärken.

Zusicherung „kompromissloser Dialogbereitschaft“

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Dr. Georg Kippels, sprach sich in seinem gesundheitspolitischen Bericht im Hinblick auf das ApoVWG erneut dafür aus, das Berufsbild der Apotheken weiterzuentwickeln. „In bewegten Zeiten“ benötige eine sich wandelnde Gesellschaft auch eine zukunftsorientierte Versorgung von Patientinnen und Patienten. Apotheken seien eine niedrigschwellige Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung und Prävention und verwies dabei u.a. auf die neuen Möglichkeiten von Impfungen und Blutabnahmen in der Apotheke. 

Bezugnehmend auf die geplante zweistufige Fixumserhöhung wies er darauf hin, dass sich diese Verordnung aktuell in der Abstimmung zwischen dem Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium befinde. 

Auch der Versandhandel sei ein relevantes Thema. Kippels bezeichnete den Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem Ausland im Hinblick auf die Benachteiligung von Apotheken vor Ort als „Wildwuchs“ und „Fehlentwicklung“, den man gemeinsam einhegen müsse. 

Darüber hinaus nahm Kippels auf das geplante Gesundheitssicherungsgesetz (GSG) Bezug, das die Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Sicherheitspolitik bilden und die Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung in Krisen- und Verteidigungsfällen sichern soll, sowie das Digital-Gesetz (DigiG). Als Beispiel nannte Kippels hier den digitalen Impfpass (e-Impfpass), der ab 2027 wirksam werden könnte. 

Abschließend betonte er die Wichtigkeit, Gesetze stetig weiterzuentwickeln. Ein Gesetz werde besser, so Kippels, wenn man es in der Praxis gemeinsam bearbeite. Dabei sei die „kompromisslose Dialog- und Diskussionsbereitschaft“ von beiden Partnern entscheidend.