Dirk Heidenblut besucht Apotheke in Essen

Verständnis für brennende Themen Honorar, Bürokratieabbau, Nullretax…und auch für Zuzahlungsausfälle bei Rechnungskunden – kleines Thema, großer Ärger

Nahm sich erneut viel Zeit für den intensiven Austausch zu drängenden Apothekenthemen: Der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut mit den Essener Apothekerinnen Doris Schönwald (Bild links, Ehrenmitglied Apothekerverband Nordrhein e.V. ) und Silke Stütz (Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes Apothekerverband Nordrhein e.V.).

Kurz vor dem großen Apothekenprotesttag besuchte der Berichterstatter für Apothekenthemen der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Heidenblut, die in seinem Wahlkreis im Essener Norden gelegene Nordstern-Apotheke. Mehr als anderthalb Stunden nahm sich der Bundestagsabgeordnete Zeit, die inakzeptablen Belastungen der Apotheken im Alltag der Patientenversorgung zu diskutieren. Besonders für die mangelhafte Honorar-Situation zeigte Dirk Heidenblut Verständnis und Bereitschaft, Ansätze zu einer positiven Veränderung zu unterstützen.

Mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Menschen in unserem Land beschäftigt zudem das brennende Thema der aktuellen Lieferengpässe Heidenblut als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages intensiv. Auch zu überbordender Bürokratie - Stichwort Präqualifizierung - und Nullretaxen der Krankenkassen zeigte sich der SPD Gesundheits-Experte sehr an den Positionen und Forderungen des Berufsstandes nicht nur interessiert. Wie bereits bei seinen zahlreichen vorherigen Statements zu diesen Forderungen, wie zum Beispiel auch bereits auf dem 15. Zukunftskongress öffentliche Apotheke am 25.02.2023, signalisierte er erneut seine Unterstützung zu.

Vertieft wurde zudem ein für Heidenblut bisher unbekanntes Thema, nämlich die unklare Situation in Fällen, in denen Zuzahlungen vom GKV-Versicherten nicht bezahlt werden. Ein auf den ersten Blick kleines, aber für die betroffenen Apotheken komplexes Thema mit großem Ärger-Potenzial. Hier geht es vor allem um Patientinnen und Patienten aus den Bereichen Heimversorgung,  der individuellen Infusions-Herstellung oder Palliativpatientinnen und -patienten. Diese entrichten ihre Zuzahlungen in der Regel nicht direkt in der Apotheke, sondern erhalten dafür Rechnungen. Für Fälle, in denen die Zahlung trotz Mahnverfahren ausbleibt, eröffnet § 43 c SGB V den Apotheken zwar den Weg über die Krankenkassen – dies jedoch nicht eindeutig genug. Die Folge: Unterschiedliche Sichtweisen in der Auslegung zwischen Krankenkassen und Apotheken führen in einer erheblichen Zahl von Fällen zu Zahlungsausfällen bei Apotheken. Dirk Heidenblut zeigte dabei sich offen für eine klare, bürokratiearme Regelung auf politischer Ebene.

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