Geschäftsbericht 2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
das Berichtsjahr 2009 war für uns ApothekerInnen und den Apothekerverband Nordrhein e.V ein besonders ereignisreiches Jahr mit maßgeblichen und richtungweisenden Entscheidungen. Dabei haben die Ergebnisse der Mitgliederbefragung des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Vertrag über ein Versorgungs-management, die Impfstoffverteilung durch öffentliche Apotheken in Zusammenhang mit einer Pandemie und nicht zuletzt die Neuausrichtung der Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl einen besonderen Stellenwert.
Anlässlich der 93. Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. wurden im April 2009 erstmals die Ergebnisse der im Herbst 2008 vom Institut für Handelsforschung (IfH), Köln, durchgeführten Mitgliederbefragung vorgestellt. Aus Verbandssicht besonders erfreulich: Im Vergleich zur Mitgliederbefragung im Jahr 2000 hat sich die Mitgliederzufriedenheit deutlich verbessert: Rund 75% zeigten sich insgesamt zufrieden mit der Arbeit des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. Eines der zentralen Ergebnisse ragt in seiner Eindeutigkeit heraus: Die Apothekerinnen und Apotheker wollen ihren Beruf nur als unabhängige, freie Heilberufler in der eigenen Apotheke ausüben. Dies gaben nahezu 100 % der über 840 ApothekenleiterInnen an, die an der Studie teilgenommen hatten. Da die Einschätzungen der Mitglieder im Zusammenhang mit der Studie für uns als Verband von besonderer Tragweite sind, bilden die zentralen Ergebnisse der Mitgliederbefragung einen wesent-lichen Themenschwerpunkt im vorliegenden Geschäftsbericht (siehe „Bericht der Geschäftsstelle“, Seiten 24 ff.).
Das Fremdbesitzverbot für Apotheken wurde im Mai in beeindruckender Klarheit durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt. Damit folgten die Richter in Luxemburg der Auffassung des Deutschen Apothekerverbandes, dem Plädoyer von Generalanwalt Yves Bot vom 16. Dezember 2008 und auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Das Urteil ist eine eindeutige Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der öffentlichen, inhabergeführten Apotheke. Denn nur das Fremdbesitzverbot sichert die fachgerechte unabhängige Beratung der Patienten in Arzneimittel-fragen. Das Urteil ist damit auch eine klare Entscheidung für den Verbraucher- und Patientenschutz, vor allem aber für die Freiberuflichkeit! Da das EuGH-Urteil insbesondere für den Berufsstand von besonderer Bedeutung war und ist, wird die EuGH-Entscheidung im vorliegenden Geschäftsbericht ebenfalls schwer-punktmäßig berücksichtigt (siehe „Bericht der Geschäftsstelle“, Seiten 24 ff.).
Im Juni des Berichtsjahres wurde zwischen dem Apothekerverband Nordrhein e.V., dem Hamburger Apothekerverein e. V. und der AOK Rheinland/ Hamburg erstmalig ein Vertrag über ein Versorgungsmanagement abgeschlossen. Im Mittelpunkt stehen Verbesserungen in der Arzneimittelversorgung sowie die Erhöhung der Compliance, also der Akzeptanz der Versicherten der AOK Rheinland/ Hamburg insbesondere im Zusammenhang mit einer Medikamenten-umstellung. Aus Apothekersicht ist dieser Vertrag ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Honorierung der Apotheken für be sondere Dienstleistungen. Dem Vertrag für ein Versorgungsmanagement sind bis Ende 2009 über 1.800 Mitgliedsapotheken beigetreten.
Da die Impfstoffverteilung in Zusammenhang mit der Schweinegrippe in die Verantwortung der Bundesländer gelegt wurde, haben wir im September im Interesse der Mitglieder rechtzeitig die Initiative ergriffen. Es wurden zielführende Hintergrundgespräche mit den zuständigen Ansprechpartnern im Landesgesundheitsministerium (MAGS) geführt – von Beginn an in enger Abstimmung mit den Apothekerorganisationen in NRW. Das frühzeitige Engagement hat schlussendlich auch dazu beigetragen, dass die an der Impfstoffverteilung beteiligten Apotheken in einem angemessenen Rahmen honoriert wurden. Heute können wir festhalten: Die Impfstoffverteilung hat Dank der sehr guten Kooperation zwischen Apothekern, Ärzten und den Gesundheitsämtern vor Ort in unserer Region hervorragend funktioniert. Bei der Umsetzung der Impfstoffverteilung konnten die öffentlichen Apotheken in Nordrhein unter Beweis stellen, dass eine wohnort- und arztnahe, schnelle und sichere Versorgung durch die öffentlichen Apotheken auch unter besonderen Rahmenbedingungen wie einer Pandemie garantiert ist.
Der Ende Oktober veröffentlichte Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält gesundheitspolitische Weichenstellungen, die nicht nur aus un serer freiberuflichen, apothekerlicher Sicht in die richtige Richtung gehen, sondern auch Punkte nachhaltig betonen, für die wir uns auf Bundes- und Landeseben maßgeblich engagiert haben. Hervorzuheben sind hier insbesondere:
• Das klare Bekenntnis zur Freiberuflichkeit – als wichtiges Fundament in der Versorgung.
• Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle.
• Der Erhalt der mittelständischen Strukturen im Apothekenbereich durch das Beibehalten des Fremd- und Mehrbesitzverbotes.
• Die Auswüchse beim Versandhandel werden bekämpft, indem die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pickup-Stellen verboten wird.
Das Bundesgesundheitsministerium hat seit Jahresbeginn mehrfach bekräftigt, dass dem „Pickup-Verbot“ im Koalitionsvertrag spätestens in der zweiten Jahreshälfte Taten folgen. Mit dem angestrebten Pickup-Verbot nimmt die Bundesregierung eine konkrete Forderung der Apothekerschaft in Angriff und greift somit endlich auch im Sinne aktiven Verbraucherschutzes ordnungs-politisch durch. An dieser Stelle soll ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview mit der Apotheken-Umschau im September 2009 nochmals bekräftigt hat: „Ich habe seit Jahren für die Apotheke, so wie wir sie in Deutschland kennen, gekämpft.“ Im Gleichen Interview hat sie zudem die besondere Rolle der Apotheken hervorgehoben: „Ein individuelles Gespräch zwischen Apotheker und Kunde ist doch ein gewaltiger Unterschied zu der Situation, wo ich ein Päckchen zugesandt bekomme und alleine zu Hause auspacke.“
Auch wenn das EuGH-Urteil und der aktuelle Koalitionsvertrag die Zukunft positiver erscheinen lässt als es noch vor Jahresfrist der Fall war, sollten wir uns davor hüten, die nachhaltigen Anstrengungen des Berufsstandes bezüglich einer stetigen Verbesserung der Versorgung der Menschen in unserem Lande mit Arzneimitteln zurückzufahren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir Anlässe schaffen, die auch dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Apotheke gegenüber Politik und Öffentlichkeit deutlich zu machen.
Beispielhaft dafür steht der „Zukunftskongress öffentliche Apotheke“, der nach erfolgreicher Premiere in Wuppertal nun zum zweiten Mal am 06.02.2010 in Bonn stattgefunden hat und mit über 400 Teilnehmern auf noch größere Resonanz stieß wie die erste Veranstaltung. Darüber hinaus werden wir weiterhin aktiv den Dialog mit gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern suchen. Dabei haben wir Apothekerinnen und Apotheker den Anspruch, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch die inhabergeführte, unabhängige Apotheke zukunftsorientiert, qualitativ hochwertig und patientenindividuell mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Entscheidende Voraussetzungen dafür sind faire Wettbewerbsregeln mit einer verlässlichen ordnungspolitischen Flankierung und angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Daher werden wir unseren Positionen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen in Gesprächen mit der Politik, unseren Verhandlungspartnern den Krankenkassen, und anderen Beteiligten des Gesundheitssystems immer wieder deutlichen Nachdruck verleihen.
Mit dem vorliegenden Bericht sollen die Aktivitäten des Verbandes im Berichtsjahr möglichst transparent und verständlich dargestellt werden. Dabei dient der Bericht nicht nur der Dokumentation der Arbeit des Apotheker-verbandes Nordrhein e.V., er gibt auch einen Überblick über die vielfältigen Herausforderungen, denen sich der Verband und seine Mitglieder gestellt sahen und sehen. Die Vorlage dieses Geschäftsberichtes gibt auch Gelegenheit, all denjenigen zu danken, die die Arbeit des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. unterstützen und mit dazu beitragen, dass die öffentlichen Apotheken in Nordrhein ihren gesetzlichen Auftrag einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nach wie vor sachgerecht erfüllen können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Preis
Vorsitzender des
Apothekerverbandes Nordrhein e.V.
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