Krankenkassen-Gutscheine für FFP2-Masken werden erst im Februar komplett bei den Versicherten angekommen sein

Apotheken ziehen trotzdem positive Zwischenbilanz

Quelle: ABDA

In dieser Woche werden die Apotheken in Deutschland etwa ein Drittel der über 34 Millionen anspruchsberechtigten Bürger:innen mit weiteren sechs hochwertigen FFP2-Masken versorgt haben. Zuvor haben die Apotheken seit Mitte Dezember bis zum 6. Januar alle Anspruchsberechtigten bereits mit je drei Masken kostenlos versorgt. „Insgesamt konnten so jetzt schon etwa 160 Millionen Masken durch die Apotheken abgegeben werden. Eine Herkulesaufgabe für jede einzelne Apotheke und die Apothekenteams“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.  „Eine Herausforderung, die wir neben unserer Kernaufgabe der Arzneimittelversorgung bewältigen mussten. Und das ist gelungen. Darauf sind wir sehr stolz.“ Denn es war ein organisatorischer und logistischer Kraftakt, im Dezember quasi vom einen auf den anderen Tag so schnell ausreichend viele Masken für die Patienten zu organisieren. Nur so konnte schnellstmöglich die Versorgung sichergestellt werden, betont Preis.

Keine Lieferprobleme bei Apotheken vor Ort und stabile Preise

Auch aktuell sind die Apotheken vor Ort in Bezug auf die Lieferfähigkeit sehr gut aufgestellt. Aus Apotheken gibt es keine Lieferprobleme bei FFP2-Masken und einfachen OP-Schutzmasken zu vermelden. Das gilt auch jetzt zu Beginn der Woche, in der das Tragen von medizinischen Masken in Bus und Bahn und beim Einkaufen bundesweit verpflichtend wird. Auch wenn andere Handelskanäle leere Regale melden, bewältigen die Apotheken die erhöhte Nachfrage sehr verlässlich. Auch bei den Preisen gibt der Apothekerverband Entwarnung. „Wir sehen bei den Apotheken vor Ort durchweg stabile Preise“, erklärt Preis. Verschiedenen Presseberichten war aktuell zu entnehmen, dass bei den Versandhändlern im Internet indes steigende Preise gemeldet wurden.

Zu Beginn der Versorgungskampagne des Bundesgesundheitsministeriums oblag die aufwändige Prüfung jeder einzelnen Anspruchsberechtigung noch den öffentlichen Apotheken. Jetzt legen Versicherte einen Berechtigungsschein in den Apotheken vor, den sie von ihrer Krankenkasse zugesandt bekommen. „Die Menschen sind sehr zufrieden, jetzt endlich weitere neue Masken in den Apotheken bekommen zu können“, berichtet Preis.

Erst ein Drittel haben Gutscheine erhalten, System ist aber beispielgebend

Nach Angaben der Krankenkassen haben erst etwa ein Drittel der Bezugsberechtigten die je zwei Berechtigungsscheinen per Post erhalten. Die noch ausstehenden Berechtigungsscheine werden erst im Laufe der nächsten Wochen restlos von den Krankenversicherungen an die Versicherten verschickt worden sein, spätestens bis Mitte Februar, so berichten die Krankenkassen.

„Auch wenn das Couponsystem der Krankenkassen beim Start noch etwas geruckelt hat, läuft jetzt die Zustellung durch die Krankenkassen zufriedenstellend“, berichtet Preis. Deshalb könnten wir uns auch vorstellen, ähnliche Couponsysteme für weitere Gruppen durchzuführen, zum Beispiel Sozialleistungsempfänger, die sich keine medizinischen Masken leisten können“, so Preis weiter. Um in Corona-Zeiten besonders vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel ans Haus oder Krankenbett gebundene Personen, kontaktarm mit den Masken zu versorgen, haben die Apotheken ihre apothekeneigenen Botendienste eingesetzt und gezielt ausgebaut. „Unsere Patienten schätzen das in dieser bedrohlichen Phase der Pandemie ganz besonders. So ist für diese Patienten die Abholung in der Apotheke gar nicht nötig“, so Preis.

Infokasten: Eckdaten zur FFP2-Maskenverteilung an anspruchsberechtigte Versicherte

Ab 15. Dezember hatten bereits über 34 Millionen Bürger:innen einmalig drei Masken in den Apotheken kostenlos erhalten. Seit dem 1. Januar haben Bürger:innen über 60 Jahren und Risikogruppen mit bestimmten Vorerkrankungen Anspruch auf weitere zweimal sechs FFP2-Masken. Dazu benötigen sie aber entsprechende Berechtigungsscheine (Voucher). Diese erhalten sie unaufgefordert von ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung zur Vorlage in ihrer Apotheke. Der erste Berechtigungsschein (Coupon) ist gültig für sechs Masken in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. Der zweite Coupon ist gültig für sechs Masken in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April 2021.

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