30 Millionen Grüne Rezepte ausgestellt

Ärzte und Apotheker in Nordrhein stärken seit 15 Jahren Therapietreue der Patienten

Quelle: Apothekerverband Nordrhein e.V. / Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

In den vergangenen 15 Jahren stellten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein über 30 Millionen sogenannter „Grüner Rezepte“ für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus. Seit Anfang 2004 kooperieren die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein e.V. bei der Bereitstellung von „Grünen Rezepten“ an die Praxen. Waren es anfangs noch ca. eine Million Rezepte pro Jahr ist die Anzahl der Verordnungen in den letzten Jahren kontinuierlich auf über vier Millionen Rezepte pro Jahr gestiegen.

„Das Grüne Rezept ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Therapietreue der Patienten“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. „Im Zuge der Kooperation mit der KV Nordrhein ist es über viele Jahre hinweg gelungen, das Bewusstsein der Patienten dafür zu schärfen und den Ärzten zu ermöglichen, Grüne Rezepte auszustellen“, so Preis weiter.

„Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können ein wichtiger Bestandteil von Therapien sein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein. Daher soll die Kooperation zum Grünen Rezept zwischen dem Apothekerverband Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Ein Grünes Rezept

  • orientiert sich in der Gestaltung an dem bekannten Rezeptvordruck (Muster 16), das den Versicherten bekannt ist - wesentlicher Unterschied: Es ist grün und die Kosten für die Arzneimittel werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen;
  • informiert den Patienten, dass die Anwendung des so verordneten Medikamentes medizinisch sinnvoll ist und stärkt somit die Therapietreue;
  • dient als Kommunikationsmittel für Arzt, Patient und Apotheker bezüglich Name, Wirkstoff und Packungsgröße;
  • kann bei der Einkommenssteuererklärung als Quittung eingereicht werden, wenn Patienten ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben sollten. Gesetzlich Krankenversicherte sollten daher ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufbewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können;
  • Linktipp: Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Krankenkassen, die OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten, kann unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.aponet.de/service/diese-kassen-erstatten-rezeptfreie-arzneimittel.html

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