Verband und Kammer in Nordrhein wollen Versorgungslücken in Corona-Krise verhindern

Zum Schutz der Apotheken vor Totalquarantäne wird an Gesundheitsämter appelliert und NRW-Gesundheitsminister Laumann um Unterstützung gebeten

Quelle: ABDA

Apothekerverband Nordrhein und Apothekerkammer Nordrhein haben in einem gemeinsamen Schreiben an die LeiterInnen der Gesundheitsämter appelliert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheken offiziell als für die Gesundheitsversorgung im Pandemiefall besonders wichtige Gruppe „medizinisches Personal“ einzuordnen. Nur so könne verhindert werden, dass es in Nordrhein erst gar nicht dazu kommt, dass Apotheken durch eine komplette Quarantäne aller Mitarbeiter und eine dadurch bedingte Schließung aus der Versorgungskette wegbrechen. Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde informiert und um Unterstützung gebeten.

Bereits letzte Woche sind Verband und Kammer in Nordrhein an die Öffentlichkeit getreten, um in Anbetracht der ersten Apothekenschließungen durch Corona in Deutschland (bereits auch in Westfalen-Lippe) und einer exponentiellen Zunahme an Infizierten in der Bevölkerung die Apotheken in Nordrhein rechtzeitig vor einer Totalquarantäne zu schützen. „Das ist unerlässlich, um die Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken in der Corona-Krise weiterhin flächendeckend zu sichern und Versorgungslücken zu verhindern“, betonten der Verbandsvorsitzende Thomas Preis und Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann in einem gemeinsamen Pressestatement.

In ihrem aktuellen Schreiben an die Gesundheitsämter in Nordrhein fordern sie die Amtsleiterinnen und -leiter auf, dass bei einem nachgewiesenen "Corona-Fall" eines Apothekenmitarbeiters ab sofort analog zu ärztlichem und pflegerischem Personal in Kliniken und Praxen bei relevantem Personalmangel nach den Vorgaben des Robert-Koch- Instituts verfahren werden solle. Unter Beachtung des Selbstmonitorings und der Schutzmaßnahmen könnten die Apothekenmitarbeiter die Versorgung weiter sicherstellen.

„Ein solches Verfahren und eine ggf. unverzügliche Testung gibt die dringend notwendige Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung durch wohnortnahe Apotheken“, betonen Preis und Hoffmann in dem Schreiben. Denn in der vorherrschenden Ausnahmesituation könne der Ausfall einer Apotheke in den meisten Fällen auch nicht von umliegenden Apotheken kompensiert werden, weil die jeweiligen Mitarbeiterteams schon an der Grenze der Belastbarkeit und sogar darüber hinaus arbeiteten. Gerade jetzt werde jede einzelne Apotheke für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort dringendst gebraucht, so der abschließende Appell von Preis und Hoffmann.

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