Patienten warten auf zugesicherte Berechtigungsnachweise für weitere FFP2-Masken

Anfragen in den Apotheken nehmen von Tag zu Tag zu

Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V.

Seit dem 1. Januar haben Bürger:innen über 60 Jahren und Risikogruppen mit bestimmten Vorerkrankungen Anspruch auf weitere sechs FFP2-Masken. Dazu benötigen sie aber einen entsprechenden Berechtigungsnachweis (Voucher) ihrer Krankenkasse zur Vorlage in ihrer Apotheke. Die Voucher sollten den Versicherten unaufgefordert von der Krankenkasse oder Krankenversicherung bis Anfang Januar zugesandt werden. „Jetzt stellt sich aber heraus, dass der ambitionierte Zeitplan von Ministerium und Krankenkassen nicht eingehalten werden kann“, so Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V. Ab 15. Dezember hatten bereits 27 Millionen Bürger:innen einmalig drei Masken in den Apotheken kostenlos erhalten. Diese Regelung läuft am heutigen Mittwoch aus. Mit den drei Masken sollten sich die Versicherten zunächst drei Wochen lang schützen und jetzt ab Januar für weitere 12 Wochen mit zusätzlichen zweimal sechs Masken versorgt werden. „Die drei Wochen sind nun vorbei und täglich fragen die Kunden in den Apotheken nach den weiteren Masken, denn die Voucher sind von den Krankenkassen noch nicht versandt worden“, sagt Preis.

Hoher Erklärungsbedarf erzeugt zusätzlichen Beratungsaufwand

Der Erklärungsbedarf zu der Verzögerung bei der Verteilung der Voucher durch die Krankenkassen ist groß. „Es ist davon auszugehen, dass die berechtigten Anfragen der Bürger:innen weiter zunehmen und in den Apotheken zu einem erheblichen zusätzlichen Beratungsaufwand führen wird“, befürchtet Preis. Nach Informationen des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. erhalten Krankenkassen und Krankenversicherung erst in diesen Tagen die von der Bundesdruckerei produzierten Gutscheine. Diese müssen dann aber erst noch von den einzelnen Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen den 27 Millionen Anspruchsberechtigten zugesandt werden. Einzelne Versicherungen haben auf Anfrage ihrer Versicherten bereits mitgeteilt, dass die notwendigen Voucher erst zum Ende des Monats Januar zugesandt werden.

Weitere Verzögerung in aktueller Pandemiesituation nicht zumutbar

„Ein weiteres Zuwarten und Vertrösten der Menschen auf die nächsten Masken ist angesichts der immer noch zu hohen Infektionszahlen, des zögerlichen Starts der Corona-Impfungen und des zu erwartenden Umsichgreifens der neuen hochansteckenden neuen Virusvariante aus Großbritannien den Menschen nicht zuzumuten,“, betont Preis. Er fordert daher, noch einmal weitere drei Masken wie im Dezember den Bürger*innen über die Apotheken kostenlos zur Verfügung zu stellen. Um Maskentourismus zu vermeiden, solle diesmal aber auch über eine angemessene Selbstbeteiligung nachgedacht werden. „Auch wenn das für die Apotheken wieder eine große Kraftanstrengung bedeuten würde, sind wir das den von uns zu versorgenden Patient:innen angesichts der aktuellen Pandemiesituation schuldig.“ Da sich die Apotheken  für die geplante zweite Welle der Maskenausgabe schon vorbereitet haben und ausreichend Masken vorrätig halten, wäre eine sofortige Umsetzung möglich.

Erst kurz vor Weihnachten millionenfach vor Ort versorgt

Erst kurz vor Weihnachten wurden die Nerven von Patient:innen und Apothekern auf eine harte Probe gestellt. Nachdem die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin im November beschlossen hatten, Risikogruppen mit je einer Maske pro Winterwoche zu versorgen, dauerte es bis zum 15. Dezember bis die Verordnung dazu in Kraft trat. Innerhalb von wenigen Tagen haben dann die Apotheken vor Ort in einem außergewöhnlichen logistischen Kraftakt 27 Millionen anspruchsberechtigte Bürger:innen bis zu den Weihnachtsfeiertagen mit je drei Masken ausgestattet.

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