Bürokratische Hürden abbauen, schnelle Versorgung sichern

AV Nordrhein und KV Nordrhein bitten Bundesgesundheitsminister Spahn dringend um vereinfachte Regelungen für die Verordnung und die Abgabe von Arzneimitteln

Aktuell setzen sich Ärzte und Apotheker bis zur Belastungsgrenze ein, um die Versorgung der Versicherten während der Coronakrise aufrecht zu erhalten. Damit sie das auch weiterhin tun können, müssen sie sich vor Infektionsrisiken schützen. Dazu gehört, dass auch im ärztlichen und apothekerlichen Bereich vermeidbare Kontakte möglichst unterbleiben sollten. Leider erschweren dies viele bürokratische Hürden. Deshalb haben sich Apothekerverband Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein mit der dringenden Bitte an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt, die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln während der Corona-Pandemie zu vereinfachen.
„Wenn aktuell besonders unnötige bürokratische Vorschriften soweit wie möglich abgebaut würden, könnten nicht unbedingt notwendige Mehrfachkontakte in Arztpraxen und Apotheken vermieden werden. Schließlich sollten sich Patienten weder lange in Arztpraxen und Apotheken aufhalten noch mehrfach eine Apotheke aufsuchen müssen, um das ‘vorgeschriebene‘ Medikament zu bekommen“, betonen Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e. V., und Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, in ihrem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn. Konkret schlagen Preis und Bergmann vor:

  • Bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste kann ein Austausch erfolgen, sofern das entsprechende Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist.
  • Ermöglichung des Abweichens in der Wirkstärke unter Beibehaltung der verordneten Individualdosierung und auch der Reichweite. Soweit Unklarheiten bestehen, sollen diese in Rücksprache mit dem Arzt ausgeräumt werden können.
  • Ermöglichung einer Stückelung kleinerer Packungsgrößen bis zur verordneten Menge, die dann nach der tatsächlich abgegebenen Packungszahl abgerechnet werden.
  • Eine Entnahme von Teilmengen aus größeren Fertigarzneimittelpackungen aus größeren Fertigarzneimittelpackungen sollte ebenfalls möglich sein. Für die Berechnung der Vergütung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung sollte dann der Preis für die erforderliche Packungsgröße in Ansatz gebracht werden.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe von Importarzneimitteln sollte vorübergehend ausgesetzt werden, wenn diese zum Abgabezeitpunkt in der Apotheke nicht verfügbar sind – wie es bei den Rabattarzneimitteln schon geschehen ist.
  • Die Apotheke soll auch bei T-Rezepten in der aktuellen Situation widersprüchliche Kreuze wie z. B. bei „in-label“ oder „off-label“ nach Rücksprache mit dem Arzt und Vermerk selbstständig ergänzen oder ändern dürfen können.
  • Für Änderungen und Ergänzungen soll eine Verordnung nicht erneut beim Arzt vorgelegt werden müssen. Eine Dokumentation soll ausreichen. Eine telefonische Rücksprache mit dem verordnenden Arzt soll nur bei therapeutisch relevanten Änderungen und Überschreiten der verordneten Menge erfolgen und entsprechend auf dem Rezept dokumentiert werden.

Auch unter diesen Rahmenbedingungen bliebe die hohe Versorgungsqualität für den Patienten gewahrt, betonen Preis und Bergmann.

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