Achtung Grenzkontrolle: Medikamente und Reisen

Quelle: ABDA

Ob hartnäckiger Husten, Allergie oder chronische Krankheit: Viele Menschen müssen Medikamente mit in den Urlaub nehmen. Für diejenigen, die ins Ausland reisen, gilt: Achtung Grenzkontrolle! Denn bestimmte Medikamente darf man nicht in jedes Land mitnehmen. Die Apotheken in Nordrhein beraten ihre Patienten und Kunden rund um das Thema Reiseapotheke und was bei Fernreisen mit Kindern zu beachten ist.

Vorsicht bei Schmerz- und Betäubungsmitteln
Nicht alle Medikamente dürfen in jedes Land eingeführt werden. Insbesondere bei starken Schmerz- oder Beruhigungsmitteln, die Morphine oder andere Opiate enthalten, ist große Vorsicht geboten. Diese Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und unterliegen Sonderbestimmungen.

In den 26 EU-Ländern des Schengen-Raums gelten einheitliche Bestimmungen. Für Reisen bis zu 30 Tagen ist das Mitführen von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln erlaubt, wenn eine von der zuständigen Landesbehörde beglaubigte Bescheinigung vorliegt. Ein entsprechendes Formular steht auf der Inter-netseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Download bereit.

Bei Reisen in andere Länder gibt es keine einheitlichen Richtlinien. Hier ist es unbedingt ratsam, die jeweils geltenden Bestimmungen bei den diplomatischen Vertretungen zu erfragen. Manchmal ist nicht nur das Mitführen von Schmerz- und Betäubungsmitteln verboten. Auch Schlafmittel und Antidepressiva oder sogar Hustensaft, der den zu den Opiaten zählenden Wirkstoff Codein beinhaltet, dürfen nicht eingeführt werden. Strenge Vorgaben gelten unter anderem in den USA, Singapur, Saudi-Arabien, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten. „Im Zweifel lassen sie sich in Ihrer Apotheke dazu zusätzlich informieren“, rät Apotheker Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.

Medikamente gehören ins Handgepäck
„Wer mit dem Flugzeug verreist, verstaut alle wichtigen Medikamente am besten im Handgepäck“, rät Apotheker Thomas Preis. Dort sind sie immer griffbereit und können nicht verloren gehen. Im Gegensatz zum Koffer, der unter Umständen an einem anderen Flughafen landen kann. Im Frachtraum eines Flugzeugs wird es außerdem ziemlich kühl. Dies kann sich auf bestimmte Wirkstoffe ungünstig auswirken.
Flüssige Arzneimittel, die während der Reise im Flugzeug benötigt werden, dürfen im Gegensatz zu anderen Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen werden. Sie müssen nicht in einen transparenten Beutel eingepackt werden. Es gelten auch keine Mengenbeschränkungen.
Da das Sicherheitspersonal im Zweifelsfall einen Nachweis für die Notwendigkeit verlangen kann, sollten die Medikamente mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. „Dies kann gleich bei Abgabe der Medikamente in der Apotheke vor Ort durch einen entsprechenden Aufkleber erfolgen“, erklärt Thomas Preis.

Schriftliche Bescheinigungen bei Grenzkontrollen
Chronisch kranke Patienten brauchen einen größeren Arzneimittelvorrat. Empfehlenswert ist es, etwa das Doppelte der benötigten Medikamente mitzunehmen. Bei Grenzkontrollen können solche Mengen jedoch Misstrauen erregen. Hier schützt eine schriftliche Bescheinigung des Hausarztes, die am besten auch auf Englisch ausgestellt wird.

Fernreisen mit Kindern
Bei Fernreisen sollten Eltern und Kindern jederzeit sauberes Trinkwasser, sichere Lebensmittel und eine geeignete medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Reise- und Sicherheitshinweise zu allen Ländern gibt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de in der Rubrik „Sicher Reisen“.
Von der Reise in Malaria-Gebiete oder längeren Aufenthalten in Regionen über 2.500 Metern mit Klein- und Vorschulkindern raten Experten ab. Ausreichender Impfschutz ist für Eltern und Kind unabdingbar.

Spezielle Tipps für die Reiseapotheke geben die Apotheker in Nordrhein. Sie beraten persönlich und auf das jeweilige Reiseland abgestimmt. Der Patient erhält z. B. wichtige Informationen über geeigneten Insektenschutz, wirksame Mittel gegen Durchfall und die richtige Wundversorgung. Auch der Einfluss einer Zeitverschiebung auf die Arzneimitteleinnahme kann ein wichtiges Thema sein. Strandurlauber sollten bei der Einnahme von bestimmten Antibiotika und Rheumamitteln besonders vorsichtig sein. Diese können im Zusammenspiel mit Sonnenlicht gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen, warnt Thomas Preis.

Eine individuelle Beratung zur Reisegesundheit und optimalen Zusammenstellung der Reiseapotheke ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Reise und ein schönes Urlaubserlebnis.

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