Geschäftsbericht 2010
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
das Berichtsjahr 2010 war maßgeblich geprägt durch intensive Auseinandersetzungen auf Bundes-, Landes- und auch regionaler Ebene mit den gesundheitspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung, insbesondere dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).
Mit dem Inkrafttreten des AMNOG am 1. Januar 2011 hat die Zahl an unzufriedenen Patienten, die wir bereits seit 2007, dem Jahr des Inkrafttretens der Rabattverträge, in unseren Apotheken erleben, in erheblichem Umfang zugenommen. Eine untaugliche Mehrkostenregelung, praxisferne Packungsgrößenänderungen und wiederum neue Rabattverträge lassen Patienten, Ärzte und uns Apotheker teilweise schier verzweifeln sowie den Glauben an einer am Wohl des Patienten orientierten Gesundheitspolitik nahezu endgültig verlieren.
Dabei steht diese unzumutbare Entwicklung im krassen Gegensatz zu den Ankündigungen im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung. So konnte ich noch vor einem Jahr an dieser Stelle die ersten Weichenstellungen zur Gesundheitspolitik recht positiv bewerten. So heißt es unter anderem im Koalitionsvertrag vom Herbst 2009: „Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den Arzneimittelmarkt regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut.“ Wenn man die heutige Realität in den Apotheken sieht, erscheint diese Aussage fast zynisch.
Darüber hinaus boten weitere Passagen im Koalitionsvertrag begründeten Anlass, davon auszugehen, dass die Bundesregierung der Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten durch öffentliche Apotheken eine besonders hohe Priorität zuerkennt: „Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle.“ Im weiteren Verlauf heißt es dann: „Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den so genannten Pick-up-Stellen verbieten.“ Das klingt sogar entschlossen und kämpferisch.
Und was ist passiert? Heute entpuppen sich diese Aussagen als reine Ankündigungsrhetorik. Das Pickup-Stellenverbot ist trotz kontinuierlicher politischer Zusagen bisher nicht in die Gesetze aufgenommen. Statt Bürokratieabbau wurde mit dem AMNOG enorm aufgerüstet – zum Nachteil von Patienten und Heilberuflern. Statt der Stärkung des freien, unabhängigen Apothekerberufes werden die Apotheken – auch im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen – finanziell wesentlich zu stark belastet. So trifft die gesetzlich festgelegte Erhöhung des Kassenabschlags auf 2,05 € die Apotheken mit ganzer Wucht und führt zu einer Branchenbelastung von 200 Mio. €.
Zusätzlich wird diese Belastung massiv verschärft durch einen fatalen Konstruktionsfehler im AMNOG
– mit der Folge, dass die wirtschaftliche Situation für viele unserer Mitgliedsapotheken an die Grenzen der Belastbarkeit, teilweise auch darüber hinaus geht bzw. kurzfristig gehen wird. Denn im Hinblick auf den pharmazeutischen Großhandel wurde nämlich ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegt, dass dieser einen eigenen Sparbeitrag von 200 Mio. € eigenständig zu leisten hat. Wie bereits eine Umfrage des Instituts für Handelsforschung (IfH) im Februar dieses Jahres verdeutlichte, sieht die Realität aber gänzlich anders aus: Der Großhandel lehnt es offenbar schlichtweg ab, die ihm zugedachte Kürzung seiner Marge selber zu tragen.
Stattdessen lädt er seine Margenkürzung durch Veränderung der Einkaufsbedingungen bei den Apotheken in voller Höhe ab. In der Konsequenz tragen Apotheken nicht nur ihren eigenen Sparbeitrag von 200 Mio.€, sondern auch noch den Sparbeitrag der Großhändler von weiteren 200 Mio.€. Dies ist nicht hinnehmbar und für einen großen Teil unserer Mitgliedsapotheken und ihrer Apothekenmitarbeiterteams wirtschaftlich nicht mehr tragbar!
Es kommt aber gerade jetzt in Zeiten des demografischen Wandels darauf an, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Leistungen der öffentlichen Apotheken endlich noch mehr Anerkennung finden und leistungsgerechter honoriert werden. Denn der freie Heilberuf Apotheker ist der Garant für die individuelle Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen (siehe dazu „Bericht der Geschäftsstelle“, Seiten 23 ff.) Sie kommt den Menschen ganz persönlich zu Gute und dient somit dem Gemeinwohl. Sie darf nicht weiter geschwächt oder gar konzerngeleiteten Lobbyinteressen geopfert werden. Die Chancen zur Stärkung des freien Heilberufs Apotheker hat die Bundesregierung selbst in der Hand – insbesondere im Rahmen der neuen Apothekenbetriebsordnung, durch die Umsetzung des längst überfälligen Pickup-Verbotes und durch eine unter Berücksichtigung der ständig steigenden Anforderungen angemessene Vergütung. Um es klar zu sagen: Wer den unabhängigen Heilberuf Apotheker stärkt, fördert die qualitativ hochwertige, von Kapitalinteressen
unabhängige und patientenindividuelle Arzneimittelversorgung in Deutschland! Wenn die Bundesregierung indes kapitalgesteuerte Großhandelsstrukturen weiter fördert, wird eine sichere Arzneimittelversorgung gefährdet und Klientelpolitik für Großkonzerne betrieben.
Seit Jahren verlässlich ist in Bezug auf den Schutz bzw. die Stärkung einer sicheren und hochwertigen Arzneimittelversorgung die konsequente Haltung des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen. Hier findet auch unter der neuen Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens eine klare Positionierung „pro unabhängigen Heilberuf Apotheker“ statt. Die Ministerin sieht darin die besten Voraussetzungen, um die wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in „Pantoffelnähe“ auch künftig, insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft, bestmöglich im patientenindividuellen Sinne sicherzustellen. Die Positionierung von Ministerin Steffens ist umso nachhaltiger, weil sie andere Distributionswege wie Versandhandel und Pickup-Stellen konsequent ablehnt. Diese konsequente gesundheitspolitische
Haltung des Landesgesundheitsministeriums unterstützt uns in unserem Engagement und der Forderung der öffentlichen Apotheken, den freien, unabhängigen Heilberuf Apotheker zu stärken.
Aber das alles bedeutet auch, dass die Honorierung fair und leistungsgerecht sein muss. In diesem Zusammenhang verweise ich auf unser Leitbild: „Ein modernes Gesundheitssystem wird getragen durch kooperatives Handeln aller beteiligten Partner. Wir stellen uns diesem kooperativen Geist und befürworten und unterstützen ihn ausdrücklich. Auf Dauer sind nur wirtschaftlich rentabel geführte Apotheken ein verlässlicher Partner im Gesundheitssystem. Deshalb muss unser Handeln auf einer gesunden ökonomischen Basis stehen. Wir bekennen uns zum Sozialstaat mit seinen Chancen und Verpflichtungen. Wir verurteilen aber auch dessen Ausnutzung und Auswüchse. Wir leisten dauerhaft unseren Beitrag, dass unser Gesundheitssystem tragfähig bleibt und effizient wirtschaftet.“ (siehe „Leitbild für Apotheken“, Seite 8)
In Anbetracht der zentralen Position der öffentlichen Apotheken im Gesundheitswesen haben wir Apothekerinnen und Apothekerden Anspruch, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch die inhabergeführte, unabhängige Apotheke zukunftsorientiert, qualitativ hochwertig und patientenindividuell mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei ist es erforderlich, unsere standespolitischen Positionen kontinuierlich zu überprüfen, weiter zu entwickeln und diesen Positionen gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit konsequent Gehör zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir Anlässe schaffen, die auch dazu dienen, dies zu ermöglichen.
Beispielhaft dafür steht der „Zukunftskongress öffentliche Apotheke“, der sich nach den ersten erfolgreichen Veranstaltungen in 2009 und 2010 als gesundheitspolitische Dialogplattform etabliert und am 05.02.2011 bereits zum dritten Mal in Bonn stattgefunden hat. Die positive Resonanz konnte mit über 400 Teilnehmern im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gesteigert werden. Mit Unterstützung hochkarätiger Referenten wurde die aktuelle gesundheitspolitische Lage kritisch hinterfragt, Marktentwicklungen analysiert sowie Zukunftschancen der öffentlichen Apotheke aufgezeigt. Zusätzlich wurde damit ein Mehrwert für unsere Mitgliedsapotheken geschaffen.
Der Apothekerverband Nordrhein e.V. wurde im Jahr 1951 als wirtschaftliche und berufspolitische Interessenvertretung der Apotheker und Apothekerinnen in Nordrhein gegründet. Heute, im Jahr seines 60-jährigen Bestehens, ist der Apothekerverband Nordrhein e.V. mit Blick auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen sehr gut aufgestellt. Eine wesentliche Voraussetzung dafür bilden in Anbetracht einer sich abzeichnenden und künftig noch verstärkenden Regionalisierung von Gesundheitsangeboten und -netzwerken die Struktur unserer Bezirksverbände. Sie, unsere acht Bezirksverbände, sorgen maßgeblich für die Einbindung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort und verstärken dadurch zusätzlich die Durchsetzungskraft des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.
Das solide Fundament unseres Verbandes basiert auch auf einem gleichbleibend sehr hohen Mitgliederbestand. So hat sich die Anzahl der Mitglieder bei einem Organisationsgrad von gut 92% seit Jahren auf diesem sehr hohen Niveau stabilisiert. Ausschlaggebend dafür ist nicht zuletzt ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, das gezielt und kontinuierlich zum Nutzen der Mitgliedsapotheken ausgebaut wurde. Beispielhaft dafür steht die im November 2010 neu eingerichtete Clearingstelle. Der Apothekerverband Nordrhein e.V. bietet damit einen Service an, der nachweislich dazu beiträgt, Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwand in der Apotheke effektiv einzusparen, eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen und gleichzeitig die Marktbedeutung der öffentlichen Apotheken im Bereich der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Die erste Resonanz der Mitglieder unseres Verbandes auf das neue Angebot ist außerordentlich positiv.
Der vorliegende Jahresbericht soll die Aktivitäten des Verbandes im Berichtsjahr möglichst transparent und verständlich darstellen. Dabei dient der Bericht nicht nur der Dokumentation der Arbeit des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., er gibt auch einen Überblick über die vielfältigen Herausforderungen, denen sich der Verband und seine Mitglieder im Berichtsjahr gestellt sahen und aktuell sehen.
Die Vorlage dieses Geschäftsberichtes gibt aber auch die Gelegenheit, all denjenigen zu danken, die die Arbeit des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. unterstützen und mit dazu beitragen, dass die öffentlichen Apotheken in Nordrhein ihren gesetzlichen Auftrag einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nach wie vor sachgerecht und patientenorientiert erfüllen können.
Thomas Preis
Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.
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